Unsere Fachärzte sehen ihre Tätigkeiten als Berufung, verwenden Spitzenprodukte, unsere Labors sind hervorragend.
Auf Grund dessen werden, die von uns gemachten Eingriffe und angefertigten (größere) Arbeiten, ihnen schriftlich garantiert.
Garantierzeiten
- Implantat und dem Zahnersatz: 5 Jahre
- Zahnersätze (fixiert): 5 Jahre
- Zahnprothesen
- Fixteil: 3 Jahre
- Herausnehmbarer Teil, oder den ganzen Zahnersatz: 1 Jahr
- ästhetische Zahnfüllungen: 2 Jahre
Garantiegültigkeit
Das Gelingen der zahnärztlichen Behandlung wird vom gesundheitlichen Zustand des Patienten und dessen, Mundhygiene beeinflusst. Die Garantie bezieht sich auf das übergebene Zahnprodukt.
Garantie hat nur Gültigkeit auf
- Zahnprodukt (Krone, Implantat, Brücke, Gebiss) bei vorgeschriebener spezieller Reinigung
- Mundhygiene muss einhalten werden
- Zahnprodukt bei Herstellungsfehler
Keine Garantie wird gewährleistet:
- Wenn die empfohlene Mundhygiene nicht eingehalten wird.
- Wenn auf die Zahnreiten zu großer Druck erzeugt wird (Porzellan wird beschädigt)
- Unangemessener Umgang /Handhabung des Zahnersatzes.
- Bei Zahnwurzelbehandlungen